Verweigerung des Umgangsrecht
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Verweigerung des Umgangsrechtes mit Ihrem Kind erst einen Antrag beim Familiengerichgt stellen können, wenn Sie außergerichtliche Bemühungen nachweisen können.
Nehmen Sie hierzu die Hilfe des Jugendamtes und/oder eines Rechtsanwalts in Anspruch.
Außergerichtliche Bemühungen zur Klärung des Umgangs mit dem Kind sind u.a.:
- Beratungsgespräche beim Jugendamt
- Mediationsgespräche unter Beteiligung eines Verfahrensbeistandes
- Begleiteter Umgang mit dem Kind im Beisein eines Mitarbeiters des Jugendamtes
Was tun, wenn trotz mehrfacher Bemühungen das Umgangsrecht weiterhin verweigert wird?
Sie haben mehrere Möglichkeiten, hierauf zu reagieren:
Variante 1: Antrag bei Gericht stellen auf Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Variante 2: Antrag bei Gericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder des alleinigen Sorgerechts
Rechtsanwälte, die Ihnen in allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts zur Seite stehen, finden Sie hier.