|
|
|
|
Verweigerung des Umgangsrecht Für alle umgangsberechtigten Eltern: Sofern der andere Elternteil das Umgangsrecht mit Ihrem Kind vereitelt, müssen Sie zuerst zum Jugendamt und sich um eine Lösung bemühen. Erst wenn diese Einigungsbemühungen gescheitert sind, ist der Weg frei für den Gang zum Familiengericht. Nehmen Sie hierzu die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch. Außergerichtliche Bemühungen zur Klärung des Umgangs mit dem Kind sind u.a.: - Beratungsgespräche beim Jugendamt
- Mediationsgespräche unter Beteiligung eines Verfahrensbeistandes
- Begleiteter Umgang mit dem Kind im Beisein eines Mitarbeiters des Jugendamtes
Was tun, wenn trotz mehrfacher Bemühungen das Umgangsrecht weiterhin verweigert wird? Sie haben mehrere Möglichkeiten, hierauf zu reagieren: Variante 1: Ihr Anwalt kann einen Antrag bei Gericht auf Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes stellen. Variante 2: Ihr Anwalt kann einen Antrag bei Gericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder des alleinigen Sorgerechts stellen 
|
|