Scheidung | Deutschlands Scheidungsportal Nr. 1

Verweigerung des Umgangsrecht

 

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Verweigerung des Umgangsrechtes mit Ihrem Kind erst einen Antrag beim Familiengerichgt stellen können, wenn Sie außergerichtliche Bemühungen nachweisen können.

 

Nehmen Sie hierzu die Hilfe des Jugendamtes und/oder eines Rechtsanwalts in Anspruch.

 

Außergerichtliche Bemühungen zur Klärung des Umgangs mit dem Kind sind u.a.:

 

  • Beratungsgespräche beim Jugendamt
  • Mediationsgespräche unter Beteiligung eines Verfahrensbeistandes
  • Begleiteter Umgang mit dem Kind im Beisein eines Mitarbeiters des Jugendamtes

 

 


 

Was tun, wenn trotz mehrfacher Bemühungen das Umgangsrecht weiterhin verweigert wird?

 

Sie haben mehrere Möglichkeiten, hierauf zu reagieren:

 

Variante 1: Antrag bei Gericht stellen auf Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes.

 

Variante 2: Antrag bei Gericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder des alleinigen Sorgerechts

 

Rechtsanwälte, die Ihnen in allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts zur Seite stehen, finden Sie hier.

 


Favoriten:

Rubriken:

Service:

Regionales:

» Scheidung einleiten

» Die Kosten einer Scheidung

» Neues Recht

» 1 oder 2 Anwälte?

» Gewaltschutz

» Unterhaltspflicht- verletzung

» Die häufigsten Scheidungsfehler

» Scheidung

» Kinder

» Unterhalt

» Zugewinn- ausgleich

» Versorgungs- ausgleich

» Ehewohnung

» Unternehmer-Scheidung

» Scheidungs- anträge

» Einvernehml. Scheidung

» Internationale Scheidung

» Onlinescheidung

» Unterhalts- ansprüche

» Sorgerecht 

» Umgangsrecht

» Eheverträge


» Anwälte

» Neue Wohnung finden

» Umzugsfirma finden

» Neustart


Presse :: Partneranwälte :: Geschäftsentwicklung :: Rechtsbelehrung :: AGBs :: Kontakt :: Impressum :: Sitemap        © system by signetix
 
Anwalt in Ihrer Nähe index scheidungsantrag weiterimpfehlen