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Voraussetzungen für die Zahlung von Unterhalt
Ehegatten haben nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterhalt.
Neben der Kinderbetreuung fallen darunter auch Umstände wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit, die eine angemessene Selbstversorgung unmöglich machen. So kann auch nach der Scheidung kinderloser Ehen vom besser verdienenden Partner finanzielle Unterstützung eingefordert werden.
Generell gilt: Es erhält nur derjenige Unterhalt, der nicht dazu in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften oder eigenem Vermögen zu bestreiten. Zahlen muss, wer finanziell dazu in der Lage ist, weil die monatlichen Einkünfte die Grenze des Selbstbehaltes übersteigen.
Folgende Umstände und Voraussetzungen begründen einen Anspruch auf Geschiedenenunterhalt:
• Altersunterhalt
• Aufstockungsunterhalt
• Ausbildungsunterhalt
• Betreuungsunterhalt
• Erwerbslosenunterhalt
• Krankheitsunterhalt
• Unterhalt aus Billigkeitsgründen
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