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Vorzeitiger Zugewinnausgleich Was ist der vorzeitige Zugewinnausgleich? Der vorzeitige Zugewinnausgleich ist die Feststellung über die Gewinnerwirtschaftung zwischen dem Tag der Eheschließung und letzten Tag des Vormonats, indem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wurde. Voraussetzungen für den vorzeitigen Zugewinnausgleich Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns verlangen, wenn einer der folgenden 4 Fälle vorliegt: - Die Ehegatten leben seit mindestens drei Jahren getrennt
- Erhebliche vermögensgefährdende Handlungen durch den zum Vermögensausgleich verpflichteten Ehepartner
- Der andere Ehegatte hat längere Zeit hindurch seine wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben, schuldhaft nicht erfüllt hat und es ist anzunehmen, dass er sie auch in Zukunft nicht erfüllen wird
- Der andere Ehegatte weigert sich ohne ausreichenden Grund beharrlich, dem anderen Ehepartner Auskunft über das Vermögen zu geben.

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