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Wann gibt es keinen Zugewinnausgleich?


Ehepaare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft - und die meisten im Irrtum, dass mit der Hochzeit das Vermögen beiden Eheleuten gemeinsam gehört.

 

Wenn Eheleute einen anderen Güterstand, z.B. die Gütertrennung, vereinbaren, ist kein Ausgleichsverfahren möglich.

 

Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, einen Antrag auf Zugewinnausgleich zu stellen. Viele Paare verzichten auf dieses Verfahren und trennen sich, indem eine Einigung auf außergerichtlichem Wege gesucht und gefunden wird, z.B. in Form einer pauschalen Abfindung.

 



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