 |
|
|
Wegfall des Unterhaltes
Grundsatz der Gerichtsbarkeit ist, dass jeder, der für einen anderen Menschen Unterhalt bezahlt, nachvollziehen können muss, warum diese Unterhaltszahlung nötig ist.
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein vom Gericht festgelegter Unterhalt für den Unterhaltsbezieher nachträglich ganz oder teilweise wegfallen kann.
Grund für die Einschränkung des Unterhaltes ist in vielen Fällen der teilweise Verzicht des Unterhaltsbeziehenden oder die Möglichkeit, sich durch eine geänderte Lebenslage selbst versorgen zu können.
Auch beim Wegfall des Unterhaltes gibt es zwei verschiedene Hauptgründe: der vollständige Verzicht und der Wegfall der Gründe aus Unbilligkeit. Aus der Juristensprache übersetzt heißt das, dass der Unterhaltsbezieher aufgrund eines Fehlverhaltens keinen Anspruch auf Unterhalt hat.
Kein Unterhaltsanspruch besteht bei einer zu kurzen Ehe.
|
|