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Wer bekommt den Hund?

 

Tiere unterliegen dem Sachenrecht, obwohl sie keine Sachen sind.

 

Zum Verbleib eines Tieres ist die Rechtssprechung eindeutig: Verliert ein Tier durch Scheidung eine wichtige Bezugsperson, weil ein Ehepartner auszieht, so ist in erster Linie dem Tier das gewohnte Wohnumfeld zu ermöglichen.

 

Wenn sich jedoch herausstellt, dass der ausziehende Ehepartner einen größeren Bezug zum Tier hatte, ist das Tier diesem zuzusprechen.

 

Das Wohlbefinden eines Tieres steht bei der Entscheidung nach dem Verbleib im Vordergrund. 

 

Können sich die Eheleute nicht einigen, erfolgt diese Entscheidung durch ein Gericht unter Hinzuziehung von Sachverständigen.

 


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