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Warum vorzeitiger Zugewinnausgleich?


Sinn und Zweck des vorzeitigen Zugewinnausgleichs ist es, den ausgleichsberechtigten Ehepartner besser vor gezielten Vermögensminderungen zu schützen, die seinen Ausgleichsanspruch gefährden.

 

Nach dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen Recht zur Neuregelung des Zugewinnausgleichs kann die Zugewinnausgleichsforderung bereits dann geltend machen kann, wenn noch gar kein Scheidungsverfahren in der Welt ist oder aber das Scheidungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.


Maßgeblicher Berechnungszeitpunkt für den Zugewinn als auch für die Höhe der Ausgleichsforderung ist dann der Zeitpunkt, in dem die entsprechende Klage erhoben ist, also an den Beklagten zugestellt worden ist.

 


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