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Schenkungen Dritter an einen Ehepartner
Hat ein Partner während der Ehe Vermögen geschenkt bekommen, zählt zum Endvermögen nur die Wertentwicklung bis zur Scheidung, bereinigt um die Inflation.
• Schenkungen unter Ehegatten
Haben sich die Scheidungswilligen in guten Zeiten einst gegenseitig beschenkt, erhöht das in vollem Umfang das Endvermögen.
Besonders wichtig für Vermögende: Seit 1.9.2009 besteht eine Auskunftsplicht auch für das Anfangsvermögen. Sie müssen also bei der Scheidung belegen können, wieviel Ihnen am Tag der Hochzeit gehörte - sonst setzen die Scheidungsrichter das Anfangsvermögen fest. Diese Erfahrung machen frisch Getrennte besonders oft nach langen Ehen, denn Banken bewahren Dokumente erfahrungsgemäß nur zehn Jahre auf.
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