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Schenkungen Dritter an einen Ehepartner Hat ein Partner während der Ehe Vermögen geschenkt bekommen, zählt zum Endvermögen nur die Wertentwicklung bis zur Scheidung, bereinigt um die Inflation. • Schenkungen unter Ehegatten Haben sich die Scheidungswilligen in guten Zeiten einst gegenseitig beschenkt, erhöht das in vollem Umfang das Endvermögen. Besonders wichtig für Vermögende: Seit 1.9.2009 besteht eine Auskunftsplicht auch für das Anfangsvermögen. Sie müssen also bei der Scheidung belegen können, wieviel Ihnen am Tag der Hochzeit gehörte - sonst setzen die Scheidungsrichter das Anfangsvermögen fest. Diese Erfahrung machen frisch Getrennte besonders oft nach langen Ehen, denn Banken bewahren Dokumente erfahrungsgemäß nur zehn Jahre auf, um nur ein Beispiel zu nennen. 
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