Zypries rät Frauen zu Ehevertrag
"Keiner sollte sich darauf verlassen, dass der andere ihn finanziert"
München - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries rät Frauen, die ihren Beruf aufgeben und sich ausschließlich ihrer Familie widmen wollen, einen Ehevertrag abzuschließen. "Sie müssen sich vertraglich absichern. Es sollte sich keiner der Partner darauf verlassen, dass der andere ihn auf Dauer finanziert, wenn die Beziehung scheitert", sagte die SPD-Politikerin dem "Focus" mit Blick auf das neue, im Januar in Kraft getretene Unterhaltsrecht.
Das neue Gesetz verhindere die Fälle, in denen die Frauen mit dem Geld ihrer Exmänner zu Hause blieben und die Zweitfrauen arbeiten müssten, obwohl sie kleine Kinder betreuten. "Das war ungerecht. So eine Konstellation ließ das alte Recht aber durchaus zu", so Zypries.
Nach der Neuregelung haben Kinder in Zukunft beim Unterhaltsgeld Vorrang vor allen anderen Anspruchsberechtigten. Bislang mussten sie sich den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen. Darüber hinaus haben alle Väter und Mütter, die ihr Kind betreuen, für mindestens drei Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Verbunden mit der Reform ist aber auch eine stärkere Eigenverantwortung nach der Scheidung: Geschiedene Eheleute könnten erheblich früher als bisher zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit angehalten werden, zum Beispiel dann, wenn in der Schule für die zu betreuenden Kinder eine Betreuung am Nachmittag angeboten wird. Außerdem werde der bisherige Grundsatz der "unbegrenzten Lebensstandardgarantie" abgeschafft. Gerichte haben damit mehr Möglichkeiten, Unterhaltsansprüche zu befristen oder in der Höhe zu begrenzen.
Quelle: Welt kompakt, Montag, 28. Januar 2008, Seite 8
INTERVIEW
Hausfrauen brauchen einen Ehevertrag
Justizministeriun Brigitte Zypries hält das Unterhaltsrecht für einen großen Wurf, obwohl es Frauen benachteiligt
FOCUS: Einige Experten nennen das neue Unterhaltsrecht eine Revolution. Stimmen Sie diesem Begriff zu?
Zypries: Nun ja, Revolutionen habe ich mir immer anders vorgestellt. Aber sicher ist: Das neue Unterhaltsrecht ist ein großer Wurf.
FOCUS: Es hat lange gedauert, bis das Gesetz endlich verabschiedet wurde. Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?
Zypries: Ja, ich bin sehr zufrieden. Das neue Gesetz gibt Antworten auf geänderte gesellschaftliche Wirklichkeiten. Viele Geschiedene konnten bisher kaum die Kosten für eine neue Familie stemmen. Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen floss zum Großteil an den Ex-Partner und die Kinder. Häufig blieb den Männern nur der vorgeschriebene Selbstbehalt von monatlich etwa 900 Euro übrig. Damit kann man einen Neustart kaum wagen.
FOCUS: Wollen Sie Männer entlasten?
Zypries: Das neue Gesetz stärkt vor allem Kinder. Bei der Verteilung des Geldes stehen sie nun allein im ersten Rang, egal, aus welcher Beziehung sie stammen. Wir wollen außerdem bestimmte Fälle den geänderten Lebensverhältnissen anpassen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns darin bestätigt: Es hat entschieden, dass Elternteile, die Kinder betreuen, beim Unterhalt gleich zu behandeln sind – egal, ob sie verheiratet waren oder nicht. Bislang konnte die Ex-Frau mit dem Geld ihres Ex-Mannes zu Hause bleiben, während die neue Partnerin, die vielleicht sogar kleine Kinder erzieht, Geld verdienen musste. Ohne deren Verdienst konnte die neue Familie sonst gar nicht existieren. Das war ungerecht. So eine Konstellation ließ das alte Recht aber durchaus zu.
FOCUS: Können es sich junge Frauen künftig noch leisten, ihren Beruf aufzugeben, um ausschließlich Hausfrau zu sein?
Zypries: Ja, aber sie müssen sich vertraglich absichern. Es sollte sich keiner der Partner darauf verlassen, dass der andere ihn auf Dauer finanziert, wenn die Beziehung scheitert. Paare, die eine traditionelle Rollenverteilung wählen, können einen Ehevertrag schließen und so ihre eigenen Vereinbarungen treffen. Bis dass der Tod euch scheidet – das gilt heute immer seltener, jede dritte Ehe wird geschieden.
FOCUS: Im Gesetz heißt es, der Geschiedenenunterhalt müsse "angemessen" sein. Was meinen Sie mit dem Wort?
Zypries: Eine Garantie, nach einer Scheidung auf Dauer den ehelichen Lebensstandard zu behalten, gibt es künftig nicht mehr. Ein angemessener Bedarf bleibt aber gesichert. Das betrifft Höhe und Dauer des Unterhalts. Es bleibt dabei, dass Frauen sowie Männer nur eine Arbeit aufnehmen müssen, die ihrer Ausbildung und ihren Lebensumständen entspricht. Die Gerichte müssen dann entscheiden, was im individuellen Fall "angemessen" ist.
FOCUS: Viele Juristen zeigen sich verunsichert, wie sie einige Formulierungen im neuen Gesetz interpretieren sollen.
Zypries: Allein das Bürgerliche Gesetzbuch verwendet den Begriff "angemessen" über 100-mal. Unbestimmte Rechtsbegriffe gehören für Juristen zum Alltag. Man kann nicht alles vorab gesetzlich regeln, weil die Konstellationen im Leben zu unterschiedlich sind. außerdem hilft schon das Gesetz weiter, indem es zum Beispiel für den Geschiedenenunterhalt ausdrücklich regelt, dass Nachteile zu berücksichtigen sind, die sich etwa aus der Kindererziehung oder der Rollenverteilung während der Ehe ergeben.
Interview: Katrin Sachse
Quelle: Focus 5/2008 Seite 44