Versorgungsausgleich: Umgang mit Altfällen
Betrifft: Scheidungsurteile aus den Jahren 1977 bis 2009
Zahlreiche Urteile aus den Jahren 1977 bis 2009 sind hinsichtlich des Versorgungsausgleichs fehlerhaft. Dies betrifft besonders Betriebsrenten, Renten aus berufsständischen Versorgungswerken sowie Beamtenpensionen.
Was sich für Altfälle ändert
1. Keine Wartezeiten mehr bei der Übertragung
Neu ist, dass die gesamten Rentenanwartschaften, die während einer Ehezeit entstanden, geteilt werden. Vormals wurde die Verrechnung erst bei Renteneintritt vorgenommen. Möglicherweise hoffte damals man, dass das Interesse an einer Übertragung der Anwartschaften aus einer Ehe, die 20 oder mehr Jahre zurückliegt, gering ist.
Die neue Berechnung kann man nicht einfach seinem Ex-Ehepartner mitteilen, sondern erfolgt durch einen Antrag beim Familiengericht. In vielen Fällen lohnt es sich aber erheblich für die Antragsteller.
2. Wegfall der Kappungsgrenze
Eine weitere große Ungerechtigkeit wurde beseitigt, in dem die Obergrenze für die Übertragung von Rentenanwartschaften (Kappungsgrenze) weggefallen ist. Heute werden alle Anwartschaften in einem einzigen Verfahren übertragen. Zuvor wurden wegen der Höchstgrenzen in Verfahren mit großen Unterschieden bei den Anwartschaften nur Teile des Versorgungsanspruches übertragen.
Warum gibt es so wenig Betroffene, die die Neuregelung für sich in Anspruch nehmen?
Der Hauptgrund ist: Viele Betroffenen wissen schlicht und einfach nicht, dass sie einen Anspruch auf eine gerechtere Verteilung der Rentenpunkte haben. Viele dieser Gesetzesänderungen gingen im Trubel um die Finanz- und Wirtschaftskrise einfach unter.
Zur Einordnung
Im Jahr 2009 wurde die Neuregelung des Versorgungsausgleichs in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz löste die seit dem Jahr 1977 praktizierte gesetzliche Regelung ab, die bei der Einführung im Jahr 1977 ein gewaltiger Fortschritt war, sich jedoch in der Folge schnell als nicht ausreichend erwies.
Es ist symtomatisch für das Familienrecht der letzten Jahrzehnte, dass bis zur Neuregelung weitere 32 Jahre vergehen mussten, in denen ca. 6 Millionen Ehen geschieden wurden.
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