Scheidung für ausländische Mitbürger in Deutschland
Wenn Ehen ausländischer Mitbürger geschieden werden sollen, sind ebenfalls deutsche Gerichte zuständig, wenn der Antragsteller seinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland hat.
Es muss zunächst geprüft werden, welche Rechtsnormen für die Scheidung gelten. Hierbei wird in einem zweistufigen Verfahren geprüft, welche Staatsangehörigkeit die Eheleute haben. Haben beide Eheleute die gleiche Staatsangehörigkeit, wird nach den Rechtsnormen des Herkunftslandes der Eheleute geschieden.
Haben die Eheleute unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, wird nach dem Recht geschieden, wo die Eheleute zuletzt als Paar zusammen gelebt haben.
Scheidung nach ausländischen Recht in Deutschland
Beispiel: Ein Ehepaar, das im ausländischen Herkunftsland der Eheleute geheiratet hat, danach gemeinsam nach Deutschland gezogen ist und in Deutschland als Ehepaar zusammengelebt hat und jetzt die Scheidung will, wird nach ausländischem Recht in Deutschland geschieden.
Wir gehören zu den wenigen Kanzleien in Deutschland, die ein umfangreiches Leistungsangebot im Bereich des internationalen Familienrechts anbieten.
Ganz gleich, aus welchem Land die Beteiligten kommen; wir begleiten Scheidungen, die nach westlichen Rechtsnormen geschieden werden sollen ebenso wie Scheidungsverfahren nach islamischem oder asiatischen Rechtsnormen, um nur einige Fälle aus den vergangenen 12 Monaten zu nennen.
Wir begleiten Scheidungsverfahren, die in Deutschland nach folgenden Rechtsordnungen geschieden werden sollen:
- EU-Recht (Westeuropa, Osteuropa)
- Scheidungsverfahren nach Schweizer Recht
- Amerikanisches Scheidungsrecht
- Kanadisches Scheidungsrecht
- Asiatisches Recht (z.B. Japan, China, Indien, Vietnam, Thailand, Philippinen)
- Australisches und neuseeländisches Recht
- Islamisches Recht (Speziell : Ägypten, Marokko, Tunesien, VAE, Kuweit)
