Leistungen und Preise im Familienrecht

Was kostet was?
* Angabe erforderlich

Hinweise zur Auswahl des Ausschlusses

1. Vollständiger Verzicht

Sie können einen vollständigen Ausschluss vereinbaren. Hierbei verzichten die Eheleute auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs.

2. Teilausschluss

Beim Teilausschluss kann auf Teile des Versorgungsausgleichs verzichtet werden. Der Verzicht kann sich auf einen Teil oder einen Zeitraum (z.B. die Trennungsphase) beziehen.


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