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Internationales Familienrecht Das internationale Familienrecht umfasst neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung in Ehesachen auch die Regelung von Kindschafts- oder Unterhaltsverfahren sowohl für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland als auch die Vertreung ausländischer Staatsbürgen in allen Familiensachen mit Auslandsbezug. Die Themen:
Internationales Familienrecht 
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