Verfahrensablauf für den Antragsteller
Ablauf einer Scheidung
Ablauf einer internationalen Scheidung
Ablauf einer Onlinescheidung
Ablauf einer internationalen Scheidung
1. Besprechung der wichtigsten Punkte Ihres Scheidungsantrags
Wenn Sie die Scheidung einleiten wollen, müssen wir für Sie den Scheidungsantrag stellen. Sie können den Scheidungsantrag nicht selbst stellen, denn in Deutschland ist hierfür ein Anwalt vorgeschrieben (Anwaltszwang). Wir besprechen mit Ihnen die Punkte, die Ihnen wichtig sind. Hieraus ergibt sich der Umfang des Scheidungsverfahrens und auch, ob Sie neben der Scheidung noch sog. Scheidungsfolgesachen regeln wollen. Die Besprechungen finden telefonisch, aber auch per E-Mail statt.
2. Entwurf des Scheidungsantrages
Anhand Ihrer Angaben entwerfen wir Ihren Scheidungsantrag.
Sofern Sie Prozesskostenhilfe beantragen möchten, reichen wir den begründeten Prozesskostenhilfeantrag zusammen mit Ihrem Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
3. Erste gerichtliche Bearbeitung
Wir reichen Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht ein, erhält dort Ihr Antrag ein Aktenzeichen und wird mit der Bitte um Stellungnahme an Ihren Ehepartner weitergeleitet.
4. Versorgungsausgleich
Das Gericht versendet an Sie und Ihren Ehepartner Fragebögen zum Versorgungsausgleich, um die Höhe der Rentenanwartschaften zu klären. Sie füllen diese Formulare 3-fach aus und reichen sie bei Ihrer Kanzlei ein, die diese dann dem Gericht zusendet. Der Rentenversicherungsträger rechnet aufgrund Ihrer Angaben die Anwartschaften aus und teilt die Ergebnisse dem Gericht mit.
5. Anhörung der Eheleute
In der Vergangenheit ist es uns in zahlreichen Verfahren gelungen, das Familiengericht davon zu überzeugen, dass ein persönliches Erscheinen der Eheleute vor dem deutschen Familiengericht nicht notwendig ist und wir die anwaltliche Vertretung gut vorbereitet auch ohne persönliche Anwesenheit unserer Mandanten im Scheidungstermin durchgeführt haben. Für unsere Mandanten war das ein erheblicher Vorteil sowohl in zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht.
6. Festlegung des Scheidungstermins
Das Gericht bestimmt einen Termin zur mündlichen Verhandlung, sobald ihm die Auskünfte zu den Rentenversicherungskonten vorliegen.
7. Der Scheidungstermin
Hier gibt es einen Unterschied zur Scheidung von Ehen, bei denen beide ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Durch die Anhörung im Vorfeld entfällt in den meisten Fällen das persönliche Erscheinen. Vielmehr reicht es aus, wenn wir die Ergebnisse der Anhörung für Sie vor dem Familiengericht vertreten.
Hierbei werden die durch den Anwalt Parteien zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört (Scheitern der Ehe als Ist-Zustand; keine Chance auf Wiederherstellung der Ehe in der Zukunft).
Sobald die Anhörung abgeschlossen ist und alle Sachverhalte entsprechend geklärt wurden, berechnet das Gericht den Versorgungsausgleich auf Grundlage der Auskünfte der Versorgungsträger.
Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, damit das Gericht das Scheidungsurteil sprechen kann.
8. Zusendung des Beschlusses
Mit Übersendung des Scheidungsbeschlusses erhalten Sie eine endgültige Anwaltshonorar-Rechnung. Diese berücksichtigt die endgültige Festsetzung des Streitwertes durch das Gericht, der Grundlage für die Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren ist.
9. Rechtskraft der Scheidung
Die Scheidung wird rechtskräftig, wenn keiner der Eheleute innerhalb eines Monats widerspricht.