Versorgungsausgleich bei Beamten
Welche Versorgungsleistungen dem Versorgungsausgleich bei Beamten unterliegen
- Beamtenrechtl. Versorgung / Versorgungsanwartschaft
- Versorgungen / Versorgungsanwartschaften von Richtern, Berufs- oder Zeitsoldaten
- Versorgungsbezüge der Bundes- und Landesminister, der Abgeordneten des Bundestages oder der Landtage
- Renten und Anrechte auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (aus Mischverhältnissen, z.B. bei ehemaligen Staatsbetrieben)
Wer entscheidet über den Versorgungsausgleich bei Beamten?
Wenn der Versorgungsausgleich nicht wirksam über eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen wurde, entscheidet ausschließlich das zuständige Familiengericht, ob und in welcher Höhe der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Das Familiengericht ermittelt die Ehedauer aus der dem Scheidungsantrag beigefügten Heiratsurkunde und fragt bei den Versorgungsträgern (OFD sowie LBV) an, in welche Höhe Versorgungsansprüche erworben wurden.
Weitgehender Wegfall des sog. Pensionsprivilegs
Mit der Reform des Versorgungsausgleichs fiel auch in den meisten Bundesländern das sog. Pensionsprivileg weg. Die bis dahin ausgeübte Praxis, dass die Pension eines Beamten erst gekürzt wird, wenn auch der andere Ehepartner in Rente ging, fiel für die Beamten des Bundes weg. In einigen Bundesländern gilt jedoch noch das frühere Recht für Beamte des Landes fort.
Die wesentliche Änderung der neuen Regelung besteht darin, dass der Versorgungsausgleich mit Rechtskraft der Scheidung durchgeführt wird und nicht erst, wenn auch der andere Ehepartner das Rentenalter erreicht.
Was man gegen eine Kürzung der Pension tun kann
Beim Versorgungsausgleich werden Teile der Altersversorgung vom Pensionskonto des Ausgleichsverpflichteten auf das Konto des Ausgleichsberechtigten übertragen. Man muss sich das so vorstellen, wie die Übertragung eines Guthabens bei der Bank von einem Konto auf ein anderes Konto. Wie viel genau übertragen wird, ermittelt das Gericht im Scheidungsverfahren. Der Ausgleichsverpflichtete kann durch die Zahlung einer Geldsumme sein Konto wieder „auffüllen“, so dass er keine Einbußen bei seiner Altersversorgung hat. Das Verfahren beruht auf dem § 58 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG - Bund).
Änderungen nach Rechtskraft der Scheidung
Was passiert, wenn was passiert
Tod des Ausgleichsberechtigten
Was viele nicht wissen: Wenn der Ausgleichberechtigte weniger als 36 Monate Leistungen aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat und verstirbt, können Teile der Kürzung rückgängig gemacht werden. Das passiert aber nicht automatisch, wenn dieser Fall eintritt, sondern erfolgt nur bei entsprechender Beantragung. Es können auch nicht alle Leistungseinschränkungen rückgängig gemacht werden, sondern hier sind nur bestimmte Versorgungsleistungen betroffen.
Die Anwendung dieser Regelung kann sich in den nächsten Jahren noch ändern, da hier in der nächsten Zeit ein Urteil zu erwarten ist, dass die verfassungskonforme Anwendung des neuen Rechts sichert. Insbesondere wird der Umstand zu klären sein, ob auch private Altersabsicherungen wieder in voller Höhe an den Ausgleichsverpflichteten zu zahlen sind.
Keine Änderung tritt ein bei:
• Tod des ausgleichspflichtigen Beamten
• Wiederheirat des Ausgleichsberechtigten
• Wiederheirat des Ausgleichspflichtigen
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